Der Haus- oder Notarzt/die Haus- oder Notärztin ist sofort zu verständigen. Dieser/diese ist verpflichtet, die Identität der bzw. des Verstorbenen anhand des Personalausweises zu prüfen.
Der Totenschein wird vor Ort von dem Arzt/der Ärztin ausgestellt. Anschließend beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Betreuung des Sterbefalls. Die bzw. der Verstorbene muss innerhalb von 24 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen überführt werden.
Die Angehörigen werden vom medizinischen Personal benachrichtigt. Anschließend beauftragen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Bei der Wahl des Bestattungsunternehmens besteht kein Ortszwang.
Man darf Kostenvoranschläge mehrerer Bestatter einholen und diese in Ruhe vergleichen, auch wenn der bzw. die Verstorbene bereits von einem anderen Bestattungsunternehmen überführt wurde.
Sie dürfen Bestattungsunternehmen vergleichen und Kostenvoranschläge einholen.
Außerdem muss das Unternehmen, welches die Verstorbene bzw. den Verstorbenen überführt hat, nicht das gleiche sein, das Sie später mit allen Formalitäten und der Durchführung der Trauerfeier beauftragen.
Sie haben das Recht, Bestatter in Ruhe zu vergleichen und sich danach zu entscheiden.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, fällt es schwer einen klaren Kopf zu bewahren. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, für den Trauerfall vorzusorgen.
TAG & NACHT TEL 03 438 551 333
Vielen Hinterbliebenen liegt die Pflege und Gestaltung des Grabes sehr am Herzen.
Mehr InfosWir übernehmen die Pflege der Friedhöfe Mutzschen, Fremdiswalde, Cannewitz und Ragewitz.
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